Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
- Alle Geschäftsverbindungen des Vermieters wie Angebote, Lieferungen und Leistungen des Vermieters erfolgen ausschliesslich aufgrund diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. Den Geschäftsverbindungen liegen nur unsere AGB zugrunde. Andere Bedingungen werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Die auf den Internet-Seiten des Vermieters enthaltenen Angebote sind - bezüglich der Angaben zu Art, Preisen, Quantität und Qualität - unverbindlich.
- Nimmt der Mieter das Angebot an, bestätigt er dieses durch die Überweisung der Anzahlungsgebühr, welches dadurch zur Mietbestellung wird. Bei der Übergabe der Mietgegenstände schließen der Vermieter und Mieter einen schriftlichen Mietvertrag ab, wodurch der Mietvertrag rechtswirksam zustande kommt.
3. Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Babywäsche. Der Vertragsgegenstand besteht aus dem auf den Internet-Seiten aufgeführten Sets ("Mietgegenstand"). Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.
4. Mietzeit
- Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und ist vor Übergabe schriftlich vereinbart. Im Falle der vereitelten oder versäumten Annahme verfällt die Anzahlung ersatzlos.
- Die Mietzeit endet nach der vertraglich bestimmten Laufzeit, welches ebenfalls schriftlich vor Vermietung dokumentiert wird.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Beendigung der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Im Falle der versäumten oder vereitelten Rückgabe verlängert sich die Mietzeit automatisch um einen Monat. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietgegenstände innerhalb von drei Werktagen auf eigene Kosten zurückzusenden, sodann reduziert sich die entstandene Monatsmiete um 10,00 Euro.
5. Abnahme- bzw. Lieferbedingungen
- Abnahme- bzw. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
- Der Vermieter liefert auf Wunsch die angemietete Ware innerhalb Rüssselsheim und Umgebung an die Lieferadresse des Mieters, falls nichts anderes vereinbart wird.
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Verschlechterung während des Transportes trägt von dem Zeitpunkt an, in dem die Mietgegenstände die Geschäftsräume des Vermieters verlassen, bis zu ihrer Rückkehr dorthin der Mieter.
- Der Vermieter steht nicht für Nachteile ein, die dem Mieter daraus erwachsen, dass einzelne angeforderte, auf dem Lieferschein angegebene oder nicht angegebene Gegenstände nicht mitgeliefert wurden.
- Der Vermieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Mieter nicht von Interesse.
- Bei Lieferung per Paket: Der Mieter ist verpflichtet, nach Erhalt des neuen Paketes, die nicht mehr benötigte Ware unverzüglich, auf eigene Kosten ,an den Vermieter zurückzusenden. Die Rücksendung der Mietgegenstände durch den Mieter erfolgt auf Gefahr des Mieters.
6. Preise und Preisveränderungen
- Soweit nichts anderes angegeben, hält sich der Vermieter an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Massgebend sind ansonsten die in der Mietbestätigung des Vermieters genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich ab Lager des Vermieters in Euro, zzgl. Anfahrtkosten und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Vermieter ist berechtigt nach Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Miete ist stets im Voraus in bar oder per Überweisung zu zahlen, spätenstens jedoch bei Übernahme der Mietgegenstände in bar netto ohne Skonto.
- Nimmt der Mieter die bestellten Mietgegenstände nicht ab, verfällt die Anzahlung.
7. Kaution
- Der Vermieter verlangt vom Mieter eine Kaution. Der Vermieter darf stets die Vorlage des amtlichen Personalausweises verlangen.
- Die regelmässige Höhe der Kaution richtet sich nach dem aktuellen Verkaufspreis der Mietgegenstände.
- Die Kaution wird nach Rückgabe der Mietgegenstände im Anschluss an eine durch den Vermieter durchgeführte Überprüfung der Mietgegenstände zurückerstattet, soweit keine Schäden an der Mietgegenständen feststellbar sind.
8. Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungsbeträge des Vermieters sofort in bar netto ohne Skonto fällig. Mietzins bei Beginn der Mietzeit.
- Bei Erstanmietungen ist Barzahlung bzw. Vorauskasse per Überweisung vor Abnahme bzw. Lieferung der Mietgegenstände erforderlich. Bei Folgeanmietungen sind die Zahlungsbeträge bei der Abnahme der Mietgegenstände zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Euroleitzins vom Mieter als pauschalen Schadensersatz zu verlangen
- Kommt der Mieter mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Rückstand, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Etwaig gestundete Beträge werden dann sofort fällig. Der Mieter bleibt verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Mietzeit gegebenenfalls bis zur Rückgabe der Mietgegenstände zu zahlen.
9. Überlassung zur Benutzung
- Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter darf die Mietgegenstände nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck benutzen.
- Alle Mietgegenstände dürfen nur vom Mieter benutzt werden. Ein Recht zur Untervermietung besteht nicht.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an den Mietgegenstäden vorzunehmen.
- Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gibt der Mieter alle ihm überlassenen Mietgegenstände an den Vermieter in einem ordentlichen Zustand zurück.
10. Fürsorgepflicht des Mieters
- Die Ware wird vom Vermieter in einem einwandfreien Zustand geliefert.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel dem Vermieter sofort zur Anzeige zu machen. Nachträglich geltend gemachte Mängel können nicht berücksichtigt werden.
- Mit den Mietgegenständen ist folgendermaßen zu verfahren: Der Mieter hat sich an die ausgewiesene Waschanweisung zu halten. Der Mieter hat mit den Mietgegenständen sorgsam umzugehen.
11. Haftung des Vermieters
- Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Beschaffenheit der Mietgegenstände ergeben, wird nicht übernommen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
12. Teilnichtigkeit
- Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Erfordernis zur Schriftform.
- Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Vermieters.
- Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Rüsselsheim ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
14. Einverständniserklärung
- Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag gibt der Mieter zur Kenntnis, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt zugleich sein Einverständnis mit den AGB.

